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Der Einfelder See

Neben dem Flusssystem besitzt der KSFV noch das Fischereirecht auf dem Einfelder See. Ein See mit 182 ha Größe und einer maximalen Wassertiefe von 9 m mit einem der besten Zander und Hechtbestände in ganz Schleswig – Holstein. Betreut wird der See von der Seegemeinschaft, die 1970 vom Kreissportfischerverband gegründet wurde und sich seither mit großem Erfolg um die Belange des Sees kümmert.

11 Vereine aus Neumünster und Umgebung sind dieser Gemeinschaft angeschlossen. Der Arbeit der Seegemeinschaft ist es zu verdanken, dass die Wasserqualität und damit auch der Fischbestand in Schleswig – Holstein mit der Beste ist. Geschützte Fischarten, wie der Steinbeißer und auch die Teichmuschel, sowie Wasserpflanzen der Roten Liste, wie die Krebsschere und Laichkraut verschiedenster Art, haben wieder Fuß gefasst.

Der See liegt im Nordosten von Neumünster und ist ein Natur – Flachwassersee. Zahlreiche Wassersportvereine, wie Kanuten, Segler, Surfer, Ruderer und nicht zuletzt Angler nutzen den See und sein reiches Angebot als Naherholungsgebiet.Rund um den Einfelder See führt ein Wanderweg, der um das Natur- und Vogelschutzgebiet, das am Westufer des Sees liegt, herum führt. In diesem Gebiet ist das Betreten und auch das Angeln verboten. Der See darf das ganze Jahr beangelt werden. Ausgenommen ist das Eisangeln, da es verboten ist Eislöcher zu schlagen. Über die Einhaltung der Gewässervorschriften wacht unsere Fischereiaufsicht, die zu den wenigen Einrichtungen gehören, die den See mit einem Motorboot befahren dürfen.

Die Benutzung von Booten beschränkt sich auf Ruderboote, die von der Seegemeinschaft zugelassen sind. Eigene Boote, sowie E-Motoren oder Benzinmotoren, sind nicht zugelassen. Erlaubnisscheine an Gastangler werden von den Ausgabestellen ausgegeben. E-Motoren sind bei Körperbehinderung mit Sondergenehmigung zugelassen. Auskunft und Genehmigung erteilt der 1. Vorsitzende der Seegemeinschaft.

Eine gute Fischwaid ist auch im Einfelder See zu erwarten. So wurden in der Saison 2004 und 2005 Aale, große Hechte über 8 kg, Zander über 4 kg, gute Barsche, Brassen und Plötze gelandet.Seit dem 22 Februar 1983 ist die Fischereiprüfung in Schleswig – Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, mit Wohnsitz in Schleswig – Holstein, muß die Fischereiprüfung ablegen. So hat das Ministerium den Landesverband mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Ehrenamtliche Lehr- und Prüfungsbefähigte des KSFV sind Jahr für Jahr damit beauftragt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrgänge abzuhalten. Wir bieten Lehrgänge im Frühjahr und Herbst an. Ausbildungsthemen sind u.a. Allgemeine und Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz , Gerätekunde und Gesetzeskunde. Die Prüfung ist notwendige Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubniskarte und des Bundesfischereischeins.

 

 

Ausgabestellen für Gastangler:

 

Ferienhof Lucht

Dorfstrasse 2 b
24582 Mühbrook
Tel.: 04322 752929


Angelcenter Störpark

Haart 224
24539 Neumünster
Tel.: 04321 62240


KSFV

Stefan Gälläsch
Wasbeker Strasse 249
24537 Neumünster
Tel.: 0172 4326356