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Allgemeine Informationen zur Karte:

 

Von den Rot hervorgehobenen Uferbereichen darf nicht geangelt werden bzw. nur von den vorhandenen Steganlagen mit der Erlaubnis der Stegeigentümer oder im Gebiet Mühbrook Nordwest ("nördlich Bondenholz") zur Durchführung notwendiger Hegebefischungen (hellrosa hinterlegte/r Strecke/Text).

In den Gelb hervorgehobenen Uferbereichen darf nur von den durch beschilderte Pfähle der Stadt Neumünster gekennzeichneten Stelle aus die Wasserlinie betreten werden.

In den Grün hervorgehobenen Uferbereichen kann über die gesamte Uferlänge ins Wasser gegangen werden. Da es sich in diesen Bereichen häufig um Areale handelt, die auch von anderen Freizeittreibenden genutzt werden, muss auf deren Interessen unbedingt Rücksicht genommen werden.

Sollten die Angler an einer Badestelle bereits länger stehen und die Badewilligen erst später hinzukommen, sollte der Angler trotzdem rechtzeitig und ohne überflüssige Kommentare de ausreichenden Sicherheitsabstand wahren.

Beim Uferangeln ist grundsätzlich die gebotene Rücksicht auf den Pflanzenbewuchs sowie brütende Vögel zu nehmen.

Sämtliche Angelplätze sind sauber zu hinterlassen. Vorgefundenen Müll anderer Mitmenschen ist aus Verantwortung für die Umwelt mit zu entsorgen.

An den sieben schwarz gekennzeichneten Angelplätzen nördlich des Naturschutzgebietes ist das Angeln im Rahmen von Gemeinschaftsveranstaltungen durch Jugendliche und Ihre Betreuer gestattet.

In der schräg pinkfarben schraffierten Fläche in der Einfelder Bucht darf das Angeln nur in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31.Oktober ausgeübt werden.

Im Naturschutzgebiet ist das Angeln vollkommen verboten. Nur die Fischereiaufsicht darf das Gelände für notwendige Kontrollaufgaben betreten bzw. mit ihrem Boot befahren.

 

Übersichtskarte des Einfeldersees