Fischereischeinprüfung PDF Drucken E-Mail

 

Prüfungen:
Sa. 21.03.26 / 13:00 - 17:00 Uhr
Sa. 25.04.26 / 13:00 - 17:00 Uhr
Sa. 30.05.26 / 13:00 - 17:00 Uhr
Sa. 27.06.26 / 13:00 - 17:00 Uhr

Prüfungen wie gehabt: KIEK IN, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster, Uhrzeit : 13:00 Uhr !!
Barzahlung am Tag der Prüfung. EW: 50,- € // Jugl.: 30,- €
Bedingung: Offizielle Bescheinigung des LAV-SH !!( In Papierform )
Teilnehmer max: 50 X

Neu seit 01.10.2025, Praxistage: Bedingung zur Zulassung zur theoretischen Prüfung in Schleswig-Holstein!!
Ohne Praxistag, keine Prüfung!

Praxistage:
Sa. 28.02.26 / 09:00 - 17:00 Uhr
Sa. 11.04.2/ 09:00 - 17:00 Uhr
Sa. 09.05.26 / 09:00 - 17:00 Uhr
Sa. 16.06.26 / 09:00 - 17:00 Uhr
Ausbildungstätte nicht gleich mit Prüfungsstätte !!
Bootshaus Einfelder See ( Fußmarsch ca. 70m zum See, oder Parplatz am See ca. 200m)
Strandallee 1, 24536 Neumünster/ Einfeld
Keine Verpflegung!
Witterungsbedingte Kleidung!!
Unkosten : EW / Jugl.: 40,- €
Teilnehmer max: 22 X

Mit freundlichen Grüßen


Ralf Mollines Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

 


 

 

 

 

 

 

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Seit dem Jahre 1983 ist die Fischereischeiprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich  geregelt.
Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat und egal, an welchem Gewässer er der Angelei nachgeht, muß die Fischereischeinprüfung ablegen.
Das Ministerium hat in Schleswig-Holstein den Landessportfischerverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.
Viele ehrenamtliche Sportfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfberechtigte für die Angler, die die Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig.
So auch im Kreisverband Neumünster. Die Termine dieser Kurse können die Vereine und die Ausgabestellen der Angelscheine mitteilen.
Die vom Landessportfischerverband erarbeiteten und festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (inzwischen werden diese von anderen Verbänden auf einfache Weise übernommen) geben den Weg vor, daß diese Prüfung  gesetzmäßig ablaufen kann.


In einer intensiven Schulung werden Themen wie die allgemeine Fischkunde (biologische Sachkunde), spezielle Fischkunde
(Unterscheidung der einheimischen Fischarten) und Gewässerkunde (das Wasser als Lebenselement für die Fische) behandelt.


Natürlich werden auch die nicht unwichtigen Themen Natur-, Tier- und Umweltschutz sowie die Gesetzeskunde den Prüflingen nahe gebracht.


Die Kenntnisse über die verschiedensten Fanggeräte und Fangmethoden
finden in der Gerätekunde ihre Behandlung.


An eine korrekte und waidgerechte Ausübung der Fischerei sind Anforderungen zu stellen, die über allgemeine Fischkenntnisse und Fähigkeiten des Ausübenden hinausgehen.


Nur ein ausgebildeter Sportfischer kann diesen Pflichten und dem Fischereigesetz gerecht werden.