Seit dem Jahre 1983 ist die Fischereischeiprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat und egal, an welchem Gewässer er der Angelei nachgeht, muß die Fischereischeinprüfung ablegen. Das Ministerium hat in Schleswig-Holstein den Landessportfischerverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt. Viele ehrenamtliche Sportfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfberechtigte für die Angler, die die Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig. So auch im Kreisverband Neumünster. Die Termine dieser Kurse können die Vereine und die Ausgabestellen der Angelscheine mitteilen. Die vom Landessportfischerverband erarbeiteten und festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (inzwischen werden diese von anderen Verbänden auf einfache Weise übernommen) geben den Weg vor, daß diese Prüfung gesetzmäßig ablaufen kann.
In einer intensiven Schulung werden Themen wie die allgemeine Fischkunde (biologische Sachkunde), spezielle Fischkunde (Unterscheidung der einheimischen Fischarten) und Gewässerkunde (das Wasser als Lebenselement für die Fische) behandelt.
Natürlich werden auch die nicht unwichtigen Themen Natur-, Tier- und Umweltschutz sowie die Gesetzeskunde den Prüflingen nahe gebracht.
Die Kenntnisse über die verschiedensten Fanggeräte und Fangmethoden finden in der Gerätekunde ihre Behandlung.
An eine korrekte und waidgerechte Ausübung der Fischerei sind Anforderungen zu stellen, die über allgemeine Fischkenntnisse und Fähigkeiten des Ausübenden hinausgehen.
Nur ein ausgebildeter Sportfischer kann diesen Pflichten und dem Fischereigesetz gerecht werden.